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Obmannsstufen beim RC Kleinmachnow - Stahnsdorf - Teltow

Stufe

Geltungsbereich

Nachtfahrten

Beaufsichtigung Fremdboot

Mindestalter

Mindest-Kilometer

Wander-kilometer

Strömungs-kilometer

Meeres-kilometer

1

Teltowkanal unterhalb Schleuse Machnow bis Wannseebrücke und Griebnitzsee Ende

Keine

 

10

 

 

 

 

2

Unterhavel  und alle Seen zwischen Schleuse Spandau/Schleuse Charlottenburg und Schleuse Brandenburg, nicht Nuthe

Bereich 1

Bereich 1

12

1.000

500

 

 

3

Jedes nicht stark strömende Gewässer, auch Kleingewässer, sofern sie nur schwach strömen

Bereich 2

Bereich 2

14

2.000

1.000

 

 

4

Stark strömende Gewässer, wie Elbe, Rhein, Oder, Weser, Donau

Bereich 3

Bereich 3

14

3.000

2.000

1.000

 

5

Meeresbefahrungen

Überall

Bereich 4

16

4.000

3.000

1.000

300

Eine bestandene theoretische und praktische Prüfung entsprechend den Gewässertypen ist Voraussetzung für die Obmannsscheine.

Die Obleute führen silberne Abzeichen entsprechend ihren Stufen.

Von den genannten Voraussetzungen kann mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes abgewichen werden.

Goldabzeichen erlauben in den entsprechenden Geltungsbereichen die Funktion als Fahrtenleiter. Ein Fahrtenleiter muss Wanderfahrterfahrung als Mitglied  einer Fahrtenleitung haben. (Die vom VL einer Wanderfahrt festgelegten Obleute sind Mitglied der Fahrtenleitung.). Außerdem wird eine ausreichende geistige Reife und ein verantwortungsvolles Verhalten erwartet.

Den Weisungen der Obleute beim Ruderbetrieb ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Auf Wanderfahrten haben die Obleute darüber hinaus auch eine Weisungsbefugnis außerhalb des Ruderbetriebes.

Obmannskurse